Für die heutige reine Informations-/Anfrageseite sind AGB gesetzlich nicht zwingend. Für standardisierte Verkäufe an Schulen sind sie dennoch sinnvoll. Dieses Dokument ist bewusst nur ein Platzhalter.
Vor dem ersten Verkauf sollten eigene B2B-Verkaufsbedingungen für Schulen/Organisationen erstellt und rechtlich geprüft werden, insbesondere zu Angebot und Vertragsabschluss, Preisen/USt., Lieferung, Gefahrübergang, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Haftung, Reklamationen, höherer Gewalt, Rechtswahl und Gerichtsstand.
Wenn später der B2C-Onlineshop startet, sollte dafür eine getrennte Verbraucherfassung samt sämtlichen Fernabsatzinformationen, Rücktrittsbelehrung und den dann geltenden E-Commerce-Pflichten umgesetzt werden.
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